Das Problem

Als Webseitenbetreiber will Mann wissen, wie groß die Reichweite seiner Webseite ist. Zu Anfangszeiten hat man mit niedlichen Gif Animierten Countern auf seiner Webseite nach jedem Hit gelechtzt.

Mit der Zeit werden die Ansprüche professioneller und greift zu üblichen Analysetool wie Google Analytics zurück. Als deutsche Seitenbetreiber bewegt man sich bei diesem Handeln auf sagen wir mal „sehr dünnen Eis“. Nach deutschen Datenschutz sind solche Tools eigentlich nicht erlaubt, da sie Surfverhalten eines Besuchers erkennen können. Das ist aber das, was ein Seitenbetreiber ja haben will.

  • Was für ein Besucher ist wann auf die Seite gekommen?
  • Was hat ihn interessiert?
  • Wo ist er abgesprungen?

Antworten zu solchen Fragen bieten jedoch einem Webseitenbetreiber die Möglichkeit, seine eigene Webseite an die Surfgewohnheiten anzupassen.

Lösung piwik

Da ich gerne wissen will, wie gut oder wie schlecht von mir administrierte Seiten laufen, habe ich mich nach langen suchen für die Lösung von piwik entschieden. Die Softwarelösung bietet einen nach deutschen Datenschutz akzeptierte Analyse von Webseitenaufrufen.
(siehe Heise Artikel vom 15.03.2011)

Screenshot vom piwik Dashboard

Für Webseitenbetreiber unter Joomla oder WordPress gibt es gute AddOns, die ohne große Programmierkenntnisse ihre CMS Systeme mit piwik analysieren lassen.

Wie Datenschutzkonform einsetzen?

Dazu muss nach den Empfehlungen vom Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (siehe PDF) einige Anpassungen durchgeführt werden.

Bei er Installation kann die IP Anonymisierung aktiviert werden, um so den Empfehlungen des Datenschutzes gerecht zu werden.

Seit 2014 muss aber nach dem Urteilspruch des LG Frankfurt vom 18.02.2014 (siehe PDF) jedem Besucher einen sogenannten Widerspruch ermöglichen. Dabei reicht es, im eigenen Impressum/Datenschutz ein entsprechendes JavaScript von piwik einzubauen.

Screenshot Impressum mit piwik Einspruch